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Ab wann tritt die Garantie nicht mehr ein?

Service, Tipps und Tricks

vonmasteralf
#27068 Hallo leute,

habe mal eine Frage und zwar wenn ich z.b. die aufkleber entferne und andere drauf mache oder das Getriebe wechsele dritt dann die Garantie nicht mehr bei Getriebe und Hülle ein weil ich was geändert habe?

-bei verschleiß teilen nicht das weis ich!

Aber wie hier viele Leute machen die Alu Teile, wenn mann die Gelenke aus Alu kauft und was anderes an dem Alu gelenk kaputt geht vom Fahren was daran Montiert ist wird es dann ersetzt wenn es Org. dran war?


Sorry für die lange schreibweise :D
wusste nicht wie ich es am Besten schreibe!

Danke!
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von Andreas
#27070 Sagen wir mal so.
Wenn bei mir was Kaputt geht schicke ich nur die Defekten Teile hin.
Bekommen sie also gar nicht mt.
Und wegen den Aufklebern wird wohl kaum einer was sagen.

Gruß
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von Stefan01
#27104 Pack dir den Servo, stürm den nächsten C und leg ihm das ding auf den Thresen und sag:
"Ich hab mir vor xy Tagen den CF gekauft, jetzt hat sich das Lenkservo verabschiedet, wärs möglich das umzutauschen?"

Das erste mal haben sies eingeschickt, dauert bissl, 2 Wochen, haben dafür die nächsten paar mal das Servo sofort getauscht. :rofl:
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von Andreas
#27110 Ich habe denen damals ne Mail geschrieben.
Daraufhin haben sie geantwortet und ne Adresse geschcitk wo ich das Paket hin geschickt habe.
von cfprofighter
#27128 Wo steht eigentlich, dass es auf den CF eine Garantie gibt? Ich denke, C tauscht das alles nur auf Kulanz.

Die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist KEINE Garantie.

Die Gewährleistung bezieht sich stets auf den Zustand beim Gefahrenübergang (Zustellung) der Kaufsache. Kaufst du etwas und es funktioniert nicht bzw. hat nicht die zugesicherten Eigenschaften, tritt die Sachmangelhaftung ein. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass die Sache beim Gefahrenübergang mangelfrei war. Das kann er in der Regel nicht. In der restlichen Zeit der 2 Jahre muss der Käufer nachweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits mangelbehaftet war. Kann er in der Regel auch nicht. Bei größeren Schäden - vorallem Personenschäden - gibt es Gutachter, die auch da noch einen Mangel zum genannten Zeitpunkt nachweisen können. Bei kleineren Sachen lohnt sich ein solches Gutachten aber in der Regel nicht, da ein Kostenrisiko besteht. Tritt ein Defekt durch die reine Nutzung der Kaufsache ein, hat das nichts mit Gewährleistung zu tun.

Dies wissen viele Verbraucher nicht. Die meisten denken, man hätte kraft Gesetz 2 Jahre Garantie.
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von Andreas
#27174 Ich will jetzt hier nicht Diskutieren ;)
Wenn man das so sieht kann ich ja was Bauen das 5 Minuten lang nach dem Kauf oder Zustellung Funktioniert. Das kann es ja in meinen Augen nicht sein.
Aber am CF gehen ja wirklich Teile Kaputt die ich bei anderen Fahrzeuge noch nie gewechselt habe.

Ausserdem wird Conrad wohl kein Cf mehr Verkaufen wenn die das so machen würden ;)
Ich würde dort zumindest nix mehr Kaufen wenn es so wäre.

Gruß
von cfprofighter
#27176 Es ist aber so. Geht gern zum Rechtsverdreher eures vertrauens. Was hat das mit 5 Minuten zu tun. In den ersten 6 Monaten lässt sich dem Verkäufer alles andrehen. Was nicht Sinn der Sache ist. Es sollte immer ein Konsenz zwischen Hersteller, Verkäufer und Käufer gefunden werden und gut ist. Wenn du nach 5 Monaten feststellst, dass bei dir im Karton etwas fehlt, muss der Verkäufer dir nachweisen, dass es beim Gefahrenübergang drinnen war. Anmerkung: Wer so versucht sich Dinge zu erschwindeln und lügt, und der Verkäufer könnte es nachweisen, der hat sich des Betruges strafbar gemacht. Nur um denjenigen den Wind aus den Segeln zu nehmen, die gerade auf Ideen kommen. Glaubt mir - nicht unbedingt hier - aber von dieser Sorte gibt es genug Hobbyjuristen-Kunden da draußen.
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von Andreas
#27177 Sag ich ja nix dagegen.
Und ich habe auch schon oft gelesen das sie Garantie Abgelehnt haben.
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von Almadi
#27181

Moderatoren: CF2008, Almadi, uwe666


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